SGA
= Schulgemeinschaftsauschuss
der HLW & BAfEB
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SGA ist für jede Schule gesetzlich verpflichtend: bei uns 1 x HLW und 1 x BAfEP.
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Ist das gleichberechtigte Zusammenwirken von Eltern-Lehrer:innen-Schüler:innen.
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Neben den Schüler:innen haben auch Erziehungsberechtigte das Recht auf Interessenvertretung gegenüber Lehrpersonen, Schulleitung und Bildungsdirektion.
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Besteht ein Elternverein, so sind die Vertreter*innen von diesem zu entsenden, jedoch nur Erziehungsberechtigte von Kindern, die die betreffende Schule besuchen (3 Elternvertreter plus 3 Stellvertreter).
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Diese müssen innerhalb der ersten 3 Monate für die Zeit bis zur nächsten Wahl gewählt werden.
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Jedes Mitglied der im SGA vertretenen Gruppe (Lehrer, Schüler, Eltern) hat eine beschließende Stimme.
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Der/die Schulleiter:in hat beratende Funktion und den Vorsitz der Sitzungen.
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Jedes Schuljahr mindestens zwei Sitzungen (die erste innerhalb 2 Wochen nach der Bestellung).
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Beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend und je ein Mitglied jeder Kurie (Lehrer-, Schüler-, Elternvertreter:in). Mehrheit aller abgegebenen Stimmen für Beschlüsse erforderlich, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiter:innen.
SGA-Mitglieder
(Schulgemeinschaftsausschuss)

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SGA 1 Petra Innerkofler
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SGA 2 Matthias Ammann
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SGA 3 Jürgen Bernhard
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STV 1 Andreas Böhler-Huber
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STV 2 offen
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STV 3 offen

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SGA 1 Sandra Wiesenhofer
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SGA 2 Elke Frühwirth
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SGA 3 Eveline Böhm
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STV 1 Christoph Frerick
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STV 2 Brigitte Fuchs
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STV 3 Monika Armellini
Themen des SGA:
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Schulveranstaltungen
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Termin Wiederholungsprüfungen
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Vorgezogene Matura
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Schülerzahlen in Gruppen und Klassen
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Schulautonome Tage und schulautonome Lehrplanbestimmungen
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Hausordnung
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u.e.m.
