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SGA
= Schulgemeinschaftsauschuss
der HLW & BAfEP

  • SGA ist für jede Schule gesetzlich verpflichtend: bei uns 1 x HLW und 1 x BAfEP.

  • Ist das gleichberechtigte Zusammenwirken von Eltern-Lehrer:innen-Schüler:innen.

  • Neben den Schüler:innen haben auch Erziehungsberechtigte das Recht auf Interessenvertretung gegenüber Lehrpersonen, Schulleitung und Bildungsdirektion.

  • Besteht ein Elternverein, so sind die Vertreter*innen von diesem zu entsenden, jedoch nur Erziehungsberechtigte von Kindern, die die betreffende Schule besuchen (3 Elternvertreter plus 3 Stellvertreter).

  • Diese müssen innerhalb der ersten 3 Monate für die Zeit bis zur nächsten Wahl gewählt werden.

  • Jedes Mitglied der im SGA vertretenen Gruppe (Lehrer, Schüler, Eltern) hat eine beschließende Stimme.

  • Der/die Schulleiter:in hat beratende Funktion und den Vorsitz der Sitzungen.

  • Jedes Schuljahr mindestens zwei Sitzungen (die erste innerhalb 2 Wochen nach der Bestellung).

  • Beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend und je ein Mitglied jeder Kurie (Lehrer-, Schüler-, Elternvertreter:in). Mehrheit aller abgegebenen Stimmen für Beschlüsse erforderlich, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiter:innen.
     

SGA-Mitglieder
(Schulgemeinschaftsausschuss)

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  • Andreas Böhler-Huber

  • Jürgen Bernhard

  • Andrea Pernter

  • Christine Pohn-Yehiely

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  • Monika Armellini

  • Brigitte Fuchs

  • Christoph Miller

  • Jutta Hagen

Themen des SGA:

  • Schulveranstaltungen

  • Termin Wiederholungsprüfungen

  • Vorgezogene Matura

  • Schülerzahlen in Gruppen und Klassen

  • Schulautonome Tage und schulautonome Lehrplanbestimmungen

  • Hausordnung

  • u.e.m.

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